Nutzungsbedingungen

Die Viessmann Solutions & Services GmbH betreibt eine Vermittlungsplattform für die Anmietung mobiler Heizanlagen, für die diese Nutzungsbedingungen gelten.

§1 Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

(1) Viessmann Nutzer und andere Unternehmen, die einen Bedarf für mobile Heizanlagen haben (im Folgenden „Nutzer“), können über diese Plattform Anfragen zur Anmietung mobiler Heizanlagen stellen. Viessmann leitet diese Anfragen an einen oder mehrere durch den Nutzer ausgewählte Vermieter weiter, welche sich dann mit einem Angebot an den Nutzer wenden können. Viessmann vermittelt den Vertragsschluss. Für diese Tätigkeit erhält Viessmann eine Provision vom Vermieter. Für den Nutzer ist die Nutzung der Plattform kostenfrei.

(2) Die Nutzung der Plattform erfordert die Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungenund die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung für die Plattform. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

(3) Diese Nutzungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB). Das Angebot der Plattform gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht, dies gilt auch dann, wenn diese Nutzungsbedingungen im Einzelnen den AGB des Nutzers Nutzer nicht widersprechen.

§2 Bereitstellung und Bereitstellungszeitraum; Vertragsschluss

(1) Der Bereitstellungszeitraum für die Nutzung der Plattform entspricht der Laufzeit des jeweiligen Vertrages des Nutzers zur Nutzung der Plattform.

(2) Ein Vertrag mit dem Nutzer kommt nach den vorliegenden Nutzungsbedingungen zustande, wenn der Nutzer erstmalig diese Nutzungsbedingungen akzeptiert.

(3) Die Nutzung der Plattform durch die Nutzer ist nur zum Zwecke der Deckung des unternehmerischen Eigenbedarfs zulässig.

§3 Einräumung von Nutzungsrechten, Open-Source-Software, Verfügbarkeit

(1) Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt. Sie enthält Bestandteile, die als Open-Source-Software lizenziert sind (nachfolgend als „Open-Source-Komponenten“ bezeichnet) und Bestandteile, die ausschließlich unter den Lizenzbedingungen in den §§ 3 (2) und 3 (3) genutzt werden dürfen (nachfolgend als „proprietäre Komponenten“ bezeichnet). Der Nutzer kann die Urhebervermerke, Lizenztexte, Disclaimer/Haftungsausschlüsse und etwaigen weiteren Hinweise gemäß den anwendbaren Open Source Lizenzen dort einsehen.

(2) Mit der Akzeptanz der Nutzungsbedingungen räumt Viessmann dem Nutzer Nutzer einfache Nutzungsrechte für die proprietären Komponenten der Plattform für die Laufzeit des Vertrages ein. Diese Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der Plattform werden eingeräumt zur Nutzung der Plattform gemäß diesen Nutzungsbedingungen.

(3) Die Einräumung der Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der Plattform erfolgt unter den folgenden auflösenden Bedingungen:a) Der Nutzer erkennt die Urheberschaft Viessmanns an und verändert oder beseitigt insbesondere keine Urhebervermerke zur Identifikation der proprietären Komponenten der Plattform. Für die Veränderung und Entfernung von Urhebervermerken, Marken, Logos, Eigentumsangaben sowie sonstigen Merkmalen zur Identifikation der Open-Source-Komponenten sind ausschließlich die jeweils anwendbaren Open Source Lizenzen maßgeblich.b) Der Nutzer verändert und/oder dekompiliert die proprietären Komponenten der Plattform nicht (die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Nutzers bleiben hiervon unberührt). Sofern der Nutzer Änderungen an den proprietären Komponenten der Plattform vornimmt, etwa durch Nutzung eigener Software, ist Viessmann zur sofortigen Sperrung seines Accounts berechtigt. Für Schäden, die aus einer solchen Änderung entstehen, ist Viessmann nicht haftbar.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, die Open-Source-Komponenten ebenfalls in dem in den §§ 3 (2) und 3 (3) beschriebenen Umfang zu nutzen. Der Nutzer kann an den Open-Source-Komponenten weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben, wenn er mit diesen Lizenzverträge unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen abschließt. In diesem Fall wird die Nutzung der Open-Source-Komponenten nicht von diesem Vertrag erfasst, sondern richtet sich allein nach den jeweiligen anwendbaren Open-Source-Lizenzen.

(5) Die Urheber der Open-Source-Komponenten schließen ihre Haftung für die von ihnen kostenlos zur Verfügung gestellte Software in einem sehr weiten Umfang aus. Viessmann ist verpflichtet, an dieser Stelle deutlich auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen. Den genauen Text der jeweiligen Haftungsausschlüsse kann der Nutzer den Lizenztexten in dem Menü der Plattform (siehe § 3 (1)) entnehmen. Die Haftungsausschlüsse beziehen sich nur auf die Haftung der Urheber und der Mitwirkenden der jeweiligen Open-Source-Komponenten. Gewährleistungsrechte gegenüber Viessmann werden durch diese Haftungsausschlüsse nicht beschränkt.

(6) Die Nutzung der Plattform erfordert eine Internetverbindung, für die der Nutzer selbst verantwortlich ist. Viessmann gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 95 % im Jahresdurchschnitt. Mindestens sieben (7) Tage im Voraus angekündigte Wartungen (max. 5 Std./Woche im Jahresdurchschnitt) werden hierbei nicht angerechnet. Viessmann bemüht sich, Wartungen in Zeitfenstern auszuführen, in denen die Plattform nur selten verwendet wird.

§4 Ordnungsgemäße Nutzung der Plattform

(1) Für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform ist der Nutzer verpflichtet, bei einer Anfrage nach einem Vermietangebot und in jeder weiteren Kommunikation mit Viessmann die richtigen und vollständigen Informationen über seine Identität, E-Mail-Adresse, Kundennummer und weitere Benutzerdaten anzugeben und bei Änderungen zu aktualisieren.

(2) Viessmann kann einen Nutzer sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass der Nutzer nicht berechtigt ist, die Plattform zu nutzen oder es unternommen oder versucht wird, einen unautorisierten Zugang zu der Plattform oder den dahinter liegenden Systemen Viessmanns zu erlangen ("Hacking"). Viessmann wird in einem solchen Fall den betreffenden Nutzer umgehend benachrichtigen.

§5 Zustandekommen von Mietverträgen über mobile Heizanlagen zwischen Nutzer und Vermieter

(1) Über die Plattform kann der Nutzer konkrete Anfragen zur Anmietung von mobilen Heizanlagen an einen oder mehrere Vermieter senden. Dem Nutzer werden alle Vermieter auf der Plattform angezeigt, die die Kriterien des Nutzers bei seiner Anfrage erfüllen. Der Nutzer ist bei seiner Anfrage verpflichtet, ausschließlich richtige und vollständige Angaben zu machen.

(2) Viessmann leitet die Anfrage des Nutzers über die Plattform an die ausgewählten Vermieter weiter. Der Vermieter verpflichtet sich, die durch Viessmann an ihn weitergeleitete Anfrage des Nutzers sorgfältig zu prüfen und, soweit möglich, dem Nutzer einen möglichst exakten Kostenvoranschlag zu machen.

(3) Wenn der Nutzer auf Basis des Kostenvoranschlags des Vermieters diesen als potentiellen Vertragspartner auswählt, erhält der Vermieter anschließend die persönlichen Kontaktdaten des Nutzers und kann mit dem Nutzer einen Mietvertrag vereinbaren. Ein Vertrag kommt nicht schon auf Basis des Kostenvoranschlags zustande, sondern erst mit der nachfolgenden Einigung des Vermieters mit dem Nutzer.

(4) Viessmann ist nicht Partei eines solchen Mietvertrages, erhält jedoch vom Vermieter für die Vermittlung eine Provision auf Basis eines gesonderten Vertrages. Für den Nutzer ist die Vermittlung kostenlos.

(5) Dabei ist Viessmann bemüht, für den Nutzer möglichst viele passende Vermieter anzubieten. Viessmann gewährleistet nicht, in jedem Fall einen Vertrag über das günstigste Angebot zu vermitteln. Viessmann ist darin frei zu entscheiden, welchen Vermieter er dem Nutzer vermittelt. Viessmann gewährleistet nicht, dass in jedem Fall ein Vertrag vermittelt werden kann.

(6) Der Nutzer wird Viessmann auf entsprechende Aufforderung hin mitteilen, ob es infolge der Vermittlung durch Viessmann tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter gekommen ist und die Konditionen bekanntgeben.

§6 Gewährleistung

(1) Viessmann ist in keiner Weise verantwortlich für die Leistungen der Vermieter unter dem zwischen Vermieter und Nutzer geschlossenen Mietvertrag.

(2) Die Beschaffenheit der Plattform ist hier beschrieben.

(3) Sofern der Nutzer Gewährleistungsrechte geltend machen möchte, hat er Viessmann Gelegenheit zur Prüfung zu geben, ob die digitale Umgebung des Nutzers mit den technischen Anforderungen der Plattform gemäß § 8 zur maßgeblichen Zeit kompatibel war. Der Nutzer ist insofern zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Viessmann zur Feststellung, ob dies der Fall ist, ein technisches Mittel einsetzen will, dass für den Nutzer den geringsten Eingriff darstellt.

(4) Voraussetzung der Mängelhaftung für Funktionen der Plattform ist die Reproduzierbarkeit oder ein anderweitiger eindeutiger Nachweis des Mangels. Der Nutzer hat diesen ausreichend zu beschreiben.

(5) Ist die von Viessmann zur Verfügung gestellte Plattform mangelhaft, wird der Mangel von Viessmann innerhalb einer angemessenen Frist ab der Information Viessmanns durch den Nutzer über den Mangel behoben. Die Haftung Viessmanns auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

(6) Der Nutzer hat Viessmann bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Papierausdrucke, Screenshots oder Fehlerbeschreibungen, zu unterstützen.

(7) Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die Viessmann die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Viessmann, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

§7 Updates

(1) Viessmann aktualisiert die Plattform in regelmäßigen Abständen (im Folgenden „Updates“). Hierdurch wird die Sicherheit der Plattform gewährleistet, einer Änderung der Funktionen der Plattform Rechnung getragen und die Plattform der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst. Dabei kann Viessmann den Funktionsumfang der Plattform anpassen, um die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen, die Kompatibilität mit neuen und geänderten Dritt-Systemen zu verbessern, Fehler zu beheben, Ergebnisse von Nutzungsanalysen umzusetzen und/oder Mängel zu beseitigen, ohne jedoch die Funktionalität wesentlich zu beschränken. Viessmann informiert den Fachpartner über derartige Anpassungen, es sei denn, die Aktualisierung erfolgt nur zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit.

(2) Über das oben Gesagte hinaus besteht kein Anspruch des Fachpartners auf Zurverfügungstellung von Updates, insbesondere auch nicht zur Erweiterung der Funktionen.

§8 Unterstützte Endgeräte und unterstützte Hard- und Software

(1) Die Nutzung der Plattform setzt einen Internetzugang des Nutzers voraus. Die Plattform kann über alle marktüblichen Browser erreicht werden.

§9 Haftung

(1) Viessmann haftet unbeschränkt, soweit Schäden durch Viessmann oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Viessmann haftet zudem unbegrenzt bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet Viessmann für garantierte Funktionen der Plattform und im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.

(2) Darüber hinaus haftet Viessmann im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"), allerdings nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. In anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit als die in § 9 (1) S. 2 und 3 sowie § 9 (2) S. 1 genannten Fälle ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Viessmann haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht von Viessmann zu vertretenden fehlerhaften Einstellung oder aus der Verwendung von Geräten, die nicht den Systemanforderungen genügen, entstanden sind.

(4) Viessmann haftet nicht für weitere Kosten, welche bei der Nutzung der Plattform entstehen (insbesondere Kosten durch Datenübertragungen über Mobilfunk einschließlich Daten-Roaming). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Viessmann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kann von den Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Viessmann ist zu einer solchen Kündigung insbesondere bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte an der Plattform berechtigt.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahe kommt. Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder dieser Vereinbarung im Ganzen nicht berührt.

(2) Die Nutzungsbedingungen können durch Viessmann in für den Nutzer zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden, wenn dies durch gesetzliche Änderungen, Änderungen in der Rechtsprechung, bestehende Unklarheiten in den Nutzungsbedingungen, IT-Sicherheitsaspekte oder vergleichbaren Gründen erforderlich wird. Im Rahmen einer solchen Änderung können folgende Regelungen der Nutzungsbedingungen nicht verändert werden: Der Vertragstyp, die wesentlichen Geschäftseigenschaften („essentialia negotii“) und die Haftungsbeschränkung (es sei denn, hieraus ergeben sich lediglich Vorteile für den Nutzer). In dem Fall einer Änderung werden registrierte Nutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die vom Nutzer gepflegte E-Mail-Adresse oder über den Informationsdienst für das Produkt) informiert. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen gelten, sofern der Nutzer nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem der Viessmann den Nutzer auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Nutzer, kann Viessmann diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.

(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.

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